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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand
Der Gegenstand dieser Internetpresentation ist, den jeweiligen Kunden die Möglichkeit zu bieten unsere angebotenen Fahrzeuge vor dem kauf auf Herz und Nieren zu testen. Verantwortlich dafür ist Sascha Hemmerling, Neubukower Str. 02, 18230 Wischuer, auf unserer Teststrecke  ist es möglich, Cross, Trail-Bikes und Quads und Enduros zu testen.
Des weiteren werden Fahrerlehrgänge angeboten.

Alle Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht.

2. Vertragsangebot/Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst mit Erteilung einer Bestätigung durch die Firma Hemmerling  oder mit der
ersten Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen
bzw. Ergänzungen des Vertragsangebots oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kun-
den gelten als neues Angebot.

Bei Buchung einer Leistung im Sinne der Ziffer 1. die über einen Drittanbieter erfolgt oder vermittelt wird
etc. kommt ein Vertrag zwischen der Firma Hemmerling  und dem Kunden erst zustande, wenn
dieser den entsprechenden Gutschein des Drittanbieters der Firma Hemmerling  aushändigt. So-
fern der Drittanbieter Gutscheine nicht erstellt, kommt der Vertrag erst zustande, wenn dieser direkt zwi-
schen der Firma Hemmerling  und dem Kunden abgeschlossen wird.

3. Verhalten und Pflichten des Kunden
a)
Der Kunde darf keinesfalls unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, wie etwa
Drogen, Arzneimitteln etc., ein Fahrzeug auf der Rennstrecke, bei einer Wandertour oder einem Fahr-
lehrgang benutzen. Zudem ist eine körperliche und geistige Verfassung sowie eine sportliche Grundfitness
Voraussetzung für das Betreiben der Kraftfahrzeuge.

b)
Der Kunde hat die zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich zu behandeln und Schaden nach Nut-
zung unverzüglich anzuzeigen. Ersatzansprüche Dritter aufgrund von Ubertragungen des Kunden auf
diese sind ausgeschlossen, der Kunde stellt die Firma Hemmerling  hiervon frei.

c)
Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet oder verletzt werden.
Den Anweisungen des Personals der Firma Hemmerling  ist unter allen Umständen Folge zu leis-
ten. Das Personal hat zudem jederzeit das Recht, dem Kunden das Fahren zu untersagen, wenn zu be-
fürchten steht, dass eine Gefahr für Mensch, Material, Anlage oder Zuschauer/Dritte besteht.

d)
Der Kunde muss beim Betrieb der Krafträder stets ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Teilneh-
mern einhalten, dies gilt insbesondere für Sprünge.

e)
Bei Stürzen auf der Rennstrecke muss der Fahrer diese sofort verlassen, andere Fahrer warnen und das
Personal informieren, erst danach ist gegebenenfalls unter Anweisung des Personals das Fahrzeug zu
bergen. Bemerkt ein Fahrer einen Sturz eines anderen, so muss dieser sofort die übrigen Fahrer war-
nen.

f)
Nach einem Sturz ist das Fahrzeug auf Betriebssicherheit hin vom Personal zu prüfen.
Es darf stets nur mit ausreichender Schutzkleidung gefahren werden. Die Firma Hemmerling 
kann die Ausrüstung stellen. Nutzt der Fahrer eigene Schutzkleidung, muss diese in einwandfreiem Zu-
stand sein.

g)
Jeder Fahrer hat vor Beginn der Fahrt den Allgemeinen Haftungsausschluss zu lesen, auszufüllen und
zu unterschreiben.

h)
Bei einem Sturz mit einem Bike oder Quad auf der Rennstrecke zahlt der Fahrer oder Aufsichtsperson bei Beschädigungen des Fahrzeuges den vollen Reparaturpreis

Die Firma Hemmerling übernimmt keine Haftung bei Unfällen, insbesondere bei Sachschäden oder Per-
sonenschäden, es sei denn, dass diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Hemmerling
 oder seiner Angestellten beruhen. Insbesondere trägt der Fahrer das eigene Verletzungsrisiko
und damit verbundene Kosten selbst. Jeder Fahrer haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschä-
den, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind, dies gilt insbesondere auch für Beschädigungen an
den Kraftfahrzeugen infolge unsachgemäßer Fahrweise.

Die Teilnahme am Fahrbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder bedürfen der vorherigen schriftlichen
Einwilligung mindestens eines gesetzlichen Vertreters.

4. Stornierungen

Bei Stornierungen bis zu 14 Tagen vor der gebuchten Leistung sind 20 % des Verkaufspreises zu zah-
len, bei Stornierung bis eine Woche vor dem Event 50 %, danach ist der gesamte Verkaufspreis zu zah-
len; bei Vermittlung über Drittanbieter sind jedoch in jedem Fall mindestens die Gebühren/Stornokosten
etc. zu zahlen, die die Firma Hemmerling GmbH an den Drittanbieter zu zahlen hat.

5. Geltungsbereich, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für den Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma Hemmling GmbH sind ausschließlich diese Allge-
meinen Geschäftsbedingungen anzuwenden, Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nicht anerkannt, diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Kunde den hier
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vertragspartei im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO ist
(Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen), der Sitz
der Firma Hemmling ; diese ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an jedem
anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.

Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung, und zwar unter Ausschluss der Bestimmun-
gen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deut-
schen internationalen Privatrechts.

Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an-
stelle jeder unwirksamen Bestimmungen eine, dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder am
nächsten kommende Bestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre; gleiches gilt für Unvollständig-
keiten.
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden werden nicht getroffen.